Teilnahmebedingungen – Femannose Schlemmerwochen

Teilnahmebedingungen

Femannose Schlemmerwochen

Für die Teilnahme an den Femannose Schlemmerwochen der MCM Klosterfrau Vertriebsgesellschaft mbH, D-50606 Köln (Veranstalter) gelten die folgenden Bedingungen („Teilnahmebedingungen“). Durch die Teilnahme erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis mit den vorliegenden Bedingungen.

1.Teilnahmeberechtigung

1.1  Teilnahmeberechtigt ist Ihre Apotheke mit dem beratenden Apothekenteam.

1.2  Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder die Veranstaltungswebsite manipulieren bzw. die versuchen, gegen die Teilnahmebedingungen zu verstoßen oder sonst in unfairer bzw. unlauterer Weise versuchen, die Aktion zu beeinflussen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Neben dem Ausschluss von der Aktion, kann in diesen Fällen auch der Lieferando Gutschein verweigert bzw. zurückgefordert werden.

2.Ablauf der Aktion

2.1  Die Femannose Schlemmerwochen werden zwischen dem 15. Juni und dem 31. Dezember 2026 den deutschen Apothekenteams angeboten, die jeweils in diesem Zeitraum für die Zeitspanne von 3 Monaten teilnehmen dürfen. Die Teilnahme erfolgt digital über die Webseite Femannose-schlemmerwochen.de. Die Apothekenteams bestätigten ihre Teilnahme an den Femannose Schlemmerwochen über die Aktionswebseite und erhalten dann einen Schlemmerpass. Sie scannen nach Teilnahmebestätigung beim Verkauf eines Femannose Produktes in einem 3-monatigem Zeitraum (abhängig von Start der Teilnahmebestätigung) zuerst ein Femannose Produkt und dann den Schlemmerpass. Das Kassensystem zählt die Scans mit und addiert diese. Die Apothekenteams können die Entwicklung in ihrem Femannose Schlemmerwochen Aktions Account mitverfolgen.

Bei einem Mehrverkauf erhält das Apothekenteam einen entsprechenden Lieferando Gutschein. Basis für die Ermittlung des Mehrverkaufs sind die von der jeweiligen Apotheke erzielten Sell IN Daten aus 2025. Der individuelle Startwert der teilnehmenden Apotheken ergibt sich aus dem durchschnittlichen, im Jahr 2025 erreichten SELL IN, heruntergebrochen auf die in den Aktionszeitraum fallenden Quartale. Die Staffelung von Mehrverkauf und Lieferando Gutschein sieht wie folgt aus.

Staffelung:

Mehrverkauf in PackungenLieferando Gutschein in EUR
612
918
1224
1530
1836
2142
2450

Folgende Femannose Produkte sind Teil der Bonusaktion:

PZNArtikel
19339043FEMANNOSE E Tabletten
16884923FEMANNOSE F Granulat Portionsbeutel 14
16884952FEMANNOSE F Granulat Portionsbeutel 30
7152960FEMANNOSE F Granulat Portionsbeutel 60
03430913FEMANNOSE F Directs Sticks 14er

2.2  Das Apothekenteam hat jederzeit, spätestens aber zum Ende der Femannose Schlemmerwochen (31.12.2026), die Möglichkeit in ihrem Account bei Erreichung der entsprechenden Staffelung einen Lieferando Gutschein anzufordern, der dem Wert der erzielten Verkäufe entspricht. Sie erhalten über den Antrag auf der Webseite direkt den Gutscheincode an die offizielle Apotheken-E-Mail-Adresse geschickt.

3.Haftung

3.1  Mit Übermittlung/Bereitstellung des Lieferando Gutscheins ist der Veranstalter von jeglicher Verpflichtung befreit, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt hierfür ergibt. Der Veranstalter haftet nicht für Rechts- und/oder Sachmängel an dem Gewinn, es sei denn die Schäden, wurden vom Veranstalter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

3.2  Alle Angaben seitens des Veranstalters erfolgen ohne Gewähr.

3.3  Für technische Ausfälle, die zur Nichtverfügbarkeit des Angebots führen, Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

3.4  Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche der teilnehmenden Apothekenteams sind z.B. bei vorzeitiger Beendigung der Aktion sind im Rahmen der Regelung hierzu ausgeschlossen.

4.Sonstige Regelungen

4.1  Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion einzustellen oder die Teilnahmebedingungen jederzeit zu verändern, falls unvorhergesehene oder außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die eine planmäßige Durchführung der Aktion beeinträchtigen oder verhindern und der Veranstalter unter Berücksichtigung von Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann, an der Durchführung der Aktion generell bzw. gemäß den geltenden Teilnahmebedingungen festzuhalten und die Teilnehmer nicht in unzumutbarer Weise benachteiligt werden. Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann.

4.2  Die Teilnahmebedingungen sowie die Aktion unterliegen dem deutschen Recht.

4.3  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.

4.4  Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Veranstalters.

4.5  Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Veranstalter: MCM Klosterfrau Vertriebsgesellschaft mbH, D-50606 Köln · Stand: finale Fassung (Teilnahmebedingungen_FEM_Schlemmerwochen_final)

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